Information Gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Die/Der für die Verarbeitung verantwortliche Datenschutzbeauftrage ist:

PANMA Personal GmbH
In den Höfen 1
57368 Lennestadt
Deutschland
Tel.: 02723 92894-30
Mail: hallo@panma.de
Web: www.panma.de

Datenschutzbeauftrage(r)

Frau Annika Meier und Herr Marius Schelle
Tel.: 02723 92894-30
Mail: einkauf@panma.de
Web: www.panma.de

Zweck der Datenverarbeitung

Zweck Rechtsgrundlage
Bewerberauswahlprozess § 26 BDSG
Personaldatenbank § 26 BDSG
Lohnbuchhaltung § 26 BDSG
Konkretisierung gem. AÜG § 26 BDSG
Beschäftigungsverhältnis § 26 BDSG

Interesse an der Datenerhebung

Bewerbungsprozess und die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses

Empfänger der personenbezogenen Daten

Steuerberater und Kundenunternehmen (Übermittlung der ausgearbeiteten Personalvorschläge mit Bewerberbild)

Speicherdauer der Daten

Ende aller gesetzlichen Aufbewahrungsfirsten gemäß AÜG, Handels- und Steuerrecht. Widerruf etwaiger Einwilligungen.
Die Daten werden bei nicht zustande kommen eines Anstellungsverhältnisses, 6 Monate nach Beendigung des Auswahlprozesses gelöscht.

Betroffenenrechte

Art. 7 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Sofern keiner der gesetzlich definierten Fälle einer entbehrlichen Einwilligung gegeben ist (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung), ist die Einwilligung damit das „Maß der Rechtmäßigkeit“ einer Datenverarbeitung. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Eine Einwilligung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willenserklärung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Art. 15 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Auskunft

Die betroffene Person kann von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem kann die betroffene Person ganz konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf). Die Erteilung der Auskunft geschieht unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Die Auskunftserteilung an die betroffene Person darf nach Art. 15 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung die Rechte des Verantwortlichen oder anderer Personen nicht beeinträchtigen, was bei Geschäftsgeheimnissen oder bei Daten mit Bezug auch auf andere Personen der Fall sein kann.

Art. 17 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Löschung

Personenbezogene Daten sind auf Verlangen der betroffenen Person und/oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlangen der betroffenen Person eigenständig durch den Verantwortlichen unverzüglich zu löschen.

Voraussetzungen:

  • Notwendigkeit der Verarbeitung zur Zweckerreichung ist entfallen
  • betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage
  • betroffene Person legt gem. Art. 21 Abs. 1 oder 2 Datenschutz-Grundverordnung Widerspruch gegen die Verarbeitung ein
  • personenbezogene Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
  • Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt

Die Pflicht zur Löschung nach Art. 17 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung und die Pflicht zur Information weiterer Verantwortlicher nach Art. 17 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung entfallen, wenn gemäß Art. 17 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung die Verarbeitung erforderlich ist.

Art. 18 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Entsprechend der Regelung des § 35 BDSG-neu ist im Fall nicht automatisierter Datenverarbeitung und unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen statt des Löschungsanspruchs der betroffenen Person ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung gegeben.

Voraussetzungen:

  • Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen
  • Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten
  • personenbezogene Daten werden für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
  • betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ein, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen

Art. 21 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Widerspruch

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f Datenschutz-Grundverordnung erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche muss dann aufhören, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Eine Ausnahme besteht beim Nachweis zwingender schutzwürdiger Gründe für die Verarbeitung, z.B. wenn diese der Geltendmachung von Rechtsansprüchen dient.

Art. 77 | Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Beschwerde

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.