Allgemeine Geschäftsbedingungen

01 | Behördliche Genehmigung

Die PANMA Personal GmbH erklärt, im Besitz einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu sein, zuletzt erteilt von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Düsseldorf am 14.08.2023 in Düsseldorf. Sie gilt längstens für die Dauer eines Jahres gerechnet vom Tag nach der Zustellung. Darüber hinaus ist die PANMA Personal GmbH Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen kurz (iGZ) und somit des zukünftigen Gesamtverbandes der Personaldienstleister kurz (GVP). Die PANMA Personal GmbH erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.

 

02 | Arbeitnehmerüberlassung und Vermittlung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung zwischen der PANMA Personal GmbH und dem Auftraggeber mit seinen nach §15 AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend Kunde). Auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den AGB und des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) sowie dem iGZ-Tarifvertrag stellt die PANMA Personal GmbH sein Personal dem Kunden zur Verfügung. Die Einweisung, Überwachung auf vertragsgemäße Ausführung und Anleitung des überlassenen Personals obliegt gemäß AÜG dem Kunden. Gemäß des Gleichstellungsgrundsatzes hat der Kunde das ihm überlassene Personal wie das Eigene zu behandeln. Nach einer Überlassungsdauer von 9 Monaten hat unser Personal Anspruch auf Equal-Pay, wenn kein Branchentarifzuschlag (BTZ) zur Anwendung kommt.

 

03 | Auswahlverfahren

Die PANMA Personal GmbH überlasst dem Kunden gemäß Anforderungsprofil sorgfältig ausgesuchtes und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüftes Personal. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb des ersten Einsatztages meldet, wird dieser nicht berechnet. Bei nahtloser Fortsetzung der Überlassung wird auch der erste Einsatztag entsprechend in Rechnung gestellt.

 

04 | Mitteilungspflicht des Kunden

Zur Ermittlung der zulässigen Höchstüberlassungsdauer und der Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes (Equal Pay) hat der Kunde vor Überlassungsbeginn die PANMA Personal GmbH über die im Kundenbetrieb angewandten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Mindestlöhne und Branchenzugehörigkeit sowie sämtliche Vorbeschäftigungen zu informieren. Der Kunde hat der PANMA Personal GmbH das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Änderungen, während der Überlassungszeit müssen der PANMA Personal GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde prüft vor Überlassungsbeginn, ob in den letzten 6 Monaten das vorgeschlagene Personal bei ihm beschäftigt oder mittels Arbeitnehmerüberlassung tätig war. In diesem Fall leitet der Kunde die Information unverzüglich an die PANMA Personal GmbH weiter. Die PANMA Personal GmbH ist bei Änderungen des Einsatzortes, der Tätigkeiten oder des Aufgabengebiets im Vorfeld schriftlich zu informieren. Wird der Kunde bestreikt, ist die Überlassung von Personal laut AÜG verboten.

 

05 | Arbeitssicherheit

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen der jeweiligen Tätigkeiten und Arbeitsorte vorliegen und fortlaufend geltende Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzrichtlinien eingehalten werden. Die PANMA Personal GmbH stattet sein Personal mit Sicherheitsschuhen und Arbeitskleidung aus. Weiterführende notwendige oder zweckmäßige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Vorsorgeuntersuchungen im Vorfeld zu melden. Die PANMA Personal GmbH sorgt für die Durchführung der Untersuchungen. Werden vom Kunden G-Untersuchungen durchgeführt ist eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung der PANMA Personal GmbH zuzusenden. Der Kunde ermöglicht jederzeit, nach vorheriger Absprache, der PANMA Personal GmbH den Zutritt zu den Tätigkeitsbereichen seines Personals. Arbeitsunfälle jeglicher Art sind der PANMA Personal GmbH direkt zu melden.

 

06 | Zahlungskonditionen

Der Kunde hat die Dokumentation (Zeitnachweise und Zeiterfassung) über den geleisteten Zeitaufwand des überlassenen Personals zu überprüfen und mit Übergabe der Dokumentation an die PANMA Personal GmbH gelten diese als bestätigt. Auf Basis des Stundensatzes werden die Stundenzuschläge nach Tarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen kurz (iGZ) und somit des zukünftigen Gesamtverbandes der Personaldienstleister kurz (GVP) berechnet. Liegen keine Dokumentationen des Kunden vor, fakturiert die PANMA Personal GmbH gemäß den Zeitangaben des beim Kunden überlassenen Personals. Bei gesetzlichen oder tariflichen Änderungen beispielsweise die Änderung von Mindestlöhnen und/oder Tariferhöhungen wird die PANMA Personal GmbH den vereinbarten Stundensatz automatisch anpassen. Die Stundenabrechnung erfolgt monatlich, die Vermittlungsrechnung nach Abschluss und beide sind ohne Abzug sofort fällig. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 2 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) finden Anwendung.

 

07 | Haftung

Die PANMA Personal GmbH haftet grundsätzlich für die ordnungsgemäße Auswahl des eingesetzten Personals (Auswahlverschulden) im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Das Personal der PANMA Personal GmbH darf nicht mit Geld oder Wertgegenständen ohne vorherige schriftliche Genehmigung betraut werden. Für Schäden verursacht durch Zeitarbeitspersonal haftet gemäß AÜV der Kunde.

 

08 | Übernahme und Vermittlungsprovisionen

Bei der Übernahme von Personal fällt eine Vermittlungsprovision an. Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Kunde direkt nach der Herstellung des Kontakts zu unserem vorgeschlagenen Personal oder innerhalb des Überlassungszeitraums ein Beschäftigungsverhältnis mit unserem Personal eingeht, hierunter fallen auch Werks- und Dienstverträge. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme von Zeitarbeitspersonal ohne vorherige Überlassung 3,0 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen beträgt die Vermittlungsprovision im Falle einer Übernahme innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn der Überlassung 2,5 Bruttomonatsgehälter, ab dem dritten Monat nach Beginn der Überlassung 2,0 Bruttomonatsgehälter, ab dem vierten Monat nach Beginn der Überlassung 1,5 Bruttomonatsgehälter, ab dem fünften Monat nach Beginn der Überlassung 1,0 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme ab dem 6. vollendeten Monat kostenfrei.

 

09 | Kündigung

Personal bis zur Entgeltstufe 2b hat eine Kündigungsfrist von 5 Werktagen, ab der Entgeltstufe 3 ist eine Kündigungsfrist von 10 Werktagen, beides jeweils zum Wochenende, einzuhalten. Kündigungen bedürfen in jedem Falle der Textform.

 

10 | Geheimhaltung und Datenschutz

Das Personal von der PANMA Personal GmbH ist vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet. Unsere Personalvorschläge sind stets streng vertraulich und dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. Die PANMA Personal GmbH übermittelt dem Kunden benötigte Personaldaten beispielsweise Name, Qualifikation und Geburtsdatum, so dass der Kunde seine Prüfpflicht nach AÜG erfüllen kann. Sollte keine Zusammenarbeit stattfinden, hat der Kunde die Daten unverzüglich, ansonsten 4 Monate nach Auftragsende zu löschen, außer wenn gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrung rechtfertigen.

 

11 | Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung der PANMA Personal GmbH.
Es gilt deutsches Recht, der Gerichtsstand ist Siegen.

 

12 | Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.